Offener Brief an Ministerpräsident Stoiber geschrieben am 20.02.2007
Sehr geehrter Ministerpräsident Stoiber,
als mein Mann spät abends, nach dem Besuch der Fußballweltmeisterschaft der geistig Behinderten in München, zu Hause ankam und mir die Fotos zeigte, war ich verärgert, sehr verärgert.
„Warum“, fragte ich meinen Mann, „warum lässt du dich mit Frau Stoiber fotografieren, nach allem was passiert ist?“
„Frau Stoiber weiß nichts über unser Schreiben, ich habe sie gefragt. Nur Frau Stamm konnte sich erinnern“, war seine Antwort.
Nach zwei Petitionen, eine an den Bayerischen Landtag und eine an den Deutschen Bundestag, bin ich um viele Erkenntnisse reicher, inklusive der Information, dass Bittschriften den Empfänger nicht erreichen.
Um die Barrieren in den Vorzimmern von Ihnen und Ihrer Frau zu überwinden, erlaube ich mir Ihnen, sehr geehrter Ministerpräsident Stoiber, einen offenen Brief zu schreiben.
Warum sind wir nicht aufgrund unserer Bittschriften umfassend über die Rechtslage in diesem Staat informiert worden?
Im Innenministerium gibt es genügend Juristen, die ganz genau wussten, dass unsere Klage gegen die Windkraftanlagen nur eine Posse ist.
Warum, Herr Ministerpräsident Stoiber, sind wir nicht vor Inbetriebnahme der WKA darüber
klar, deutlich und unmissverständlich informiert worden, dass Menschen wie wir schwer Behinderten, in diesem Rechtsstaat nicht schützenswert sind?
Die Information, dass es in diesem Rechtsstaat vollkommen egal ist, ob es wissenschaftlich Beweisbar ist oder nicht, dass wir in jedem Fall nicht schutzwürdig sind, hätte uns vorher erreichen müssen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg entspricht der üblichen Rechts-sprechung und war vorhersehbar.
Das dieser Rechtsstaat es für sich in Anspruch nimmt, den Gesundheitszustand von alten, kranken und behinderten Menschen zu verschlechtern bis hin zum vorzeitigem Tod ist einfach für einen normal gebildeten Bürger unvorstellbar und deshalb sollte gerade in solchen Fällen, klar, deutlich und unmissverständlich darauf hingewiesen werden.
Wenn ich bedenke, wie viel Leid unserer Familie erspart geblieben wäre, wie viel Leid anderen erspart werden könnte, nur durch rechtzeitige umfassende Information.
Informationspflicht hat nicht nur etwas mit „Recht“ zu tun, sondern ist auch eine Frage der Ethik, Moral oder Anstands, wie immer man es bezeichnen mag.
Wie soll zum Beispiel ein normal gebildeter Bürger auf die Idee kommen, dass der BImSchG eine sehr relative Angelegenheit ist.
Faktum ist, dass das Einhalten des § 3 BimSchG „Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen“, durch den § 906 BGB zur Bagatelle geworden ist.
Zu diesem Coup, sämtliche Belästigungen die nicht mit den Richtlinien der TA-Lärm erfasst werden, durch den § 906 BGB als „unerheblichen Belästigungen“ zu deklarieren, kann man nur gratulieren.
Einfach umetikettieren, wie beim Gammelfleisch.
Und da wundern sich immer noch Bürger in diesem Land, warum die Forschung über den „periodischen Lärm“ nachdrücklich verboten wurde.
Es wäre, rechtlich gesehen, eine Forschung gewesen, deren Ziel es ist eine „unerhebliche Belästigung“ zu erforschen.
Eine Änderung der TA-Lärm steht überhaupt nicht zur Debatte, da jede Änderung der Richtlinien, logischer Weise nach § 906 BGB eine Berücksichtigung von „unerheblichen Belästigungen“ wäre und nach dem BimSchG müssen „unerhebliche Belästigungen“ nicht berücksichtigt werden. Toll, einfach Klasse!
Andererseits ist es nicht nachvollziehbar, warum von Behörden in denen Sachverstand vorhanden ist, bei dem Hinweis auf „periodischen Lärm“ nicht der physikalisch logische Gedanke erfasst wurde, dass es sich um „periodische Schwingungen“ handelt und diese, wenn sie in der Resonanzfrequenz auftreten jedes Material schädigen, auch die Organe der Menschen.
Mir liegt ein Schreiben vor, indem das Bundesverwaltungsgericht erklärt, dass bei „ordnungsgemäß errichteten WKA“, es denjenigen Menschen, die sich durch die Auswirkungen von Windkraftanlagen in ihrer Gesundheit oder Ruhe erheblich gestört fühlen, selber obliegt, einen anderen Wohnort zu suchen.
Anwohner von Windkraftanlagen werden „rechtlich gesehen“ nicht krank, sondern sie „fühlen“ sich nur krank.
Das resultiert ebenfalls aus der Rechtslage in diesem Staat. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung ist immer eine „erhebliche Belästigung“, da aber bei einer „ordnungsgemäß errichteten WKA“, die Richtlinien der TA-Lärm eingehalten sind, liegt zwangsläufig nur eine „unerhebliche Belästigung“ vor, und diese beinhaltet nicht gesundheitliche Auswirkungen, also kann der Anwohner „rechtlich gesehen“ gar nicht krank werden, weil er nur „unerheblich Belästigt“ wird.
Ein tolles System oder ein krankes System? Immerhin führt es dazu, dass immer mehr Menschen erkranken, aber die Politik nicht darauf reagiert, weil rechtlich keine Notwendigkeit vorhanden ist.
In meiner Petition habe ich darauf hingewiesen, dass es zu weiteren Erkrankungen kommen wird. Nach der Errichtung der dritten Anlage hat es kein halbes Jahr gedauert, dass zwei weitere Nachbarn erhebliche Herzprobleme bekamen. Herzschrittmacher werden notwendig.
Aus Berichten anderer Betroffener weiß ich, dass Menschen mit Herzschrittmacher ebenfalls erhebliche Probleme haben, so dass diese im Endeffekt keine Lösung für das Problem sind.
Sehr geehrter Ministerpräsident Stoiber, warum wird den gefährdeten Menschen das Wissen vorenthalten, dass sie Immissionsschutz in eigener Regie leisten müssen, indem sie ihren Wohnort wechseln?
Warum werden die Anwohner nicht informiert, bevor die WKA in Betrieb gehen?
Ein Bankinstitut hat einen Werbespruch, der sehr treffend ist, für die Rechtslage im Immissionsschutz.
Wir machen den Weg frei (für WKA).
Mit freundlichem Gruß
Helga Hung