Sehr geehrte Frau Hung,

eine Stellungnahme, ob Sie unter einer “indirekten Diskriminierung”
leiden, kann Ihnen weder Frau Roth noch jemand anderer aus dem Parlament
zukommen lassen. Parlamentarier haben keine Befugnisse dazu ebenso
keine dafür notwendige Infrastruktur. Deshalb wäre es reine Anmaßung,
eine solche Stellungnahme in Aussicht zu stellen.

Ihnen bleibt nichts anderes übrig als den Konflikt auf dem Rechtsweg zum
Ende zu bringen. Alle Rechtsmittel stehen Ihnen wie jeder anderen
Bürgerin dieses Landes zur Verfügung.

Da wir in Deutschland keine Ombudsfrau bzw. keinen Ombudsmann für
Konfliktfälle haben, die auf dem Rechtsweg nicht zur Zufriedenheit der
Betroffenen gelöst werden können, gibt es den Petitionsausschuss des
Bundestages. Sollten Sie mit dem Endergebnis der von Ihnen eingeleiteten
Rechtsmittel nicht zufrieden sein, können Sie sich jederzeit an den
Petitionsausschuss wenden.

Selbstverständlich erwarten die Justizbehörden,, dass jede
Diskriminierung, auch die von Ihnen beschriebene “indirekte
Diskriminierung” in irgendeiner Form konkret und belegbar sein muss.
Sonst bleibt es nur bei Mitteilungen über Empfindungen oder politische
Ansichten.

Mit freundlichen Grüßen

Ali Mahdjoubi

Sehr geehrter Herr Mahdjoubi,

das Internet ist voll mit Äußerungen von Frau Roth über die Diskriminierung von benachteiligten Gruppen.

Für mich als Normalbürger sind das Stellungnahmen. Aber wie ich bereits geschrieben habe, kenne ich mich weder in den Feinheiten der juristischen, noch in der parlamentarischen Wortwahl aus.

Da ich lernfähig bin, ändere ich meine Bitte an Frau Roth, Sie möchte sich doch bitte einmal dazu äußern, das Anwohner ihren Wohnort zu wechseln haben, wenn sie fühlen das sie durch die Immissionen einer Windkraftanlage erkranken.

Genau das war die Antwort, die der VDK Präsident Walter Hirrlinger, auf eine Anfrage an das Bundesverwaltungsgericht erhalten hat.

Alle Rechtsmittel stehen Ihnen wie jeder anderen
Bürgerin dieses Landes zur Verfügung.

Mir steht kein Rechtsmittel zur Verfügung.

Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat klar und deutlich dargestellt, das es vollkommen egal ist, ob ich den wissenschaftlichen Beweis erbringe oder nicht, kranke Menschen sind nicht zu berücksichtigen.

Durch die Verknüpfung des BImSchG mit dem § 906 BGB (Zuführung unwägbarer Stoffe), ist jeder Rechtsweg ausgeschlossen, da es sich sobald die Richtlinien der TA-Lärm eingehalten sind, es sich um eine unerhebliche Belästigung handelt.

Genauso wird das Thema im Petitionsausschuss des Bundestages abgehandelt. Da werden die gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit dem Wirkungspfad Lärm verglichen, aber da der hörbare Lärm für diese gesundheitlichen Belastungen nicht ursächlich verantwortlich ist, sondern die Immissionen die nicht berücksichtigt werden, ist es ein aussichtsloser Kampf.

Durch die geschickte Kombination der beiden Gesetze ist die TA-Lärm unantastbar.

Meine Petition an den Bayerischen Landtag, wurde gegen die Stimme des Vertreters der GRÜNEN, im Übrigen einstimmig angenommen.

Das die Petition nachher sozusagen im Sande versunken ist, ist eine andere Geschichte.

Später, nachdem ich einen offenen Brief an Ministerpräsident Stoiber geschrieben habe, bekam ich eine E-Mail von Frau Christine Kamm.

„Wenn ich mich aber recht erinnere, hatte Ihre Petition damals aber nicht eine Verbesserung der Chancen Behinderter zum Inhalt, sondern vor allem Ihre Sorge, dass sich durch Windkraftanlagen der gesundheitliche Zustand insbesondere psychisch oder geistig Behinderter verschlechtern könnte“.

Da in dem Zeitraum, indem mein Petition bearbeitet wurde, sich der gesundheitliche Zustand unseres Sohnes verschlechterte und es zu dem tragischen Unfall kam, und ich dieses dem Petitionsausschuss mitgeteilt habe, war es auch dem Vertreter der Grünen klar, dass es sich nicht nur um „Sorge“ handelte, sondern um eine reale Belastung, die mir von ärztlicher Seite bestätigt wurde.

So gesehen, habe ich eigentlich schon eine schriftlich Bestätigung, dass die Fraktion der Grünen in Bayern eine gesundheitliche Belastung von psychisch oder geistig Behinderten duldet.

Nun brauchen Sie es nur noch auf Bundesebene zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Hung