NACHBARSCHAFTSRECHT:

Störendes Windrad

... ist zu befürchten, dass von einer Windkraftanlage nahe einem Wohnhaus eine “optisch bedrängende” (“erdrückende/erschlagende”) Wirkung ausgehen wird, so steht dem Anwohner ein “nachbarrechtliches Abwehrrecht” zu. Damit würde gegen das allgemeine, im Bauplanrecht verankerte Gebot der Rücksichtnahme verstoßen.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Der Rotor schafft eine Art “Unruheelement” und kann die Konzentration erschweren.
(AZ: 8 A 3726/05)